Kunst und ihre Freiheit
Seit 1982 steht „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ als Artikel 17a im österreichischen Staatsgrundgesetz. In Verfassungsrang und im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; Artikel 10) und der EU-Grundrechtscharta (Artikel 13). Ohne jede Einschränkung oder Abgrenzung.
Allerdings auch ohne Definition, was dabei unter Kunst zu verstehen ist. Angesichts der Tatsache, dass trotz vieler diesbezüglicher Versuche über Jahrhunderte mittlerweile klar ist, dass es abgesehen von Annäherungsversuchen keine objektive Feststellung geben kann, was alles warum und unter welchen Voraussetzungen künstlerisches Werk oder Tun ist oder sein darf, bedeutet dieses politische Bekenntnis zur Freiheit von Kunst folglich ein Dilemma für alle, die eine diesbezügliche Einordnung vornehmen müssen.
Und so kommt es, dass plötzlich Gerichte darüber befinden, was Kunst ist und inwieweit deren Freiheit gesetzeskonform berücksichtigt wurde. Allenfalls werden Gutachten beauftragt, um richterliche Entscheidungen abzusichern; nicht um der Frage „Was ist Kunst?“ auf den Grund zu gehen. Aber erst wenn das Kunstsein oder nicht sein geklärt ist, kann man sich damit beschäftigen, wo die Grenzen künstlerischer Freiheit liegen und ob diese überschritten wurden. Schließlich gilt es – analog zur Meinungsfreiheit – hier unterschiedliche Rechte gegeneinander abzuwägen. Vom Schutz der Privatsphäre oder auch des öffentlichen Interesses (was immer das sein mag) über die Religionsfreiheit (Stichwort: Blasphemie) bis zum Diskriminierungsverbot. Hochachtung all jenen, die da schlüssige Lösungen finden.
Noch heikler wird es bei der Vergabe von öffentlichen Förderungen für Kunstprojekte. Da wird auf Beamtenebene und von politisch besetzten Gremien die künstlerische Qualität als Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Mittel beurteilt. Damit sind wir bei der absolut willkürlichen, rein meinungsbasierten Entscheidung amorpher Apparate gelandet. Alles formal höchst objektiv, aber welche Ansicht haben denn eine Referentin, ein zwingend politisch eingefärbter Funktionär oder gar als Feigenblatt beigezogene Künstler·innen (deren Status wiederum nicht objektiv prüfbar ist), wenn nicht ihre ganz individuelle?
Was Wunder, dass man versucht, bei all diesen Prozessen aufgrund des Fehlens objektivierbarer Fakten auf andere Beurteilungsebenen auszuweichen. Das führt zunächst kurioser Weise dazu, dass oft sogar die von Fachleuten im jeweiligen künstlerischen Genre durchaus feststellbare handwerkliche Qualität als Bewertungsparameter ausgeblendet wird, um nicht von Aspekten irritiert zu werden, die ja ohnehin entbehrlich sind, wenn – siehe weiter oben – Kunst eh gar nicht definierbar ist, oder?
Also gilt es, im Pendeln zwischen „Wokeness“, „Cancel Culture“ oder „#Me Too“ bei Förderanträgen für Künstlerisches(!) zu beantworten (belegbar; nicht erfunden):
- Wodurch trägt ihr Projekt zur Gleichstellung von Männern und Frauen sowie anderen Geschlechtern bei?
- Berücksichtigt ihr Vorhaben „Fair Pay“ und die Grundwerte des „Fairness Codes“ (Respekt, Nachhaltigkeit, Vielfalt, Transparenz)?
- Inwieweit trägt ihr Vorhaben zum Umweltschutz bei?
Wie vertragen sich aber diese rein politischen Bewertungskriterien ohne jeden inhaltlichen Bezug mit der von den Autoren dieser Fragen selbstverständlich geforderten Freiheit der Kunst? Erfolgt hier nicht eine vom Inhaltlichen her völlig artfremde Nötigung zur Demonstration von Wohlverhalten im Sinn moralisch-anmaßender Überheblichkeit? Sind wir vielleicht gar unbeabsichtigt auf dem Weg zu einer neuen Definition „entarteter Kunst“ mit anderen Vorzeichen?
Irgendwie bleibt man bei dieser ganzen Thematik recht verwirrt und ratlos zurück. Aber vielleicht haben ja Sie dafür einen schlüssigen Lösungsansatz. Nützen Sie unser FORUM, um durch Ihren Kommentar neue Aspekte aufzuzeigen, wie man die Freiheit der Kunst schlüssig und praktikabel sichern könnte. Danke.
Liebe Kulturbeflissene,
zuletzt haben wir zu seinem 100. Geburtstag am 29. April auf Walter Deutsch verwiesen. Alle drei von uns unter seiner Ägide produzierten Schallplatten sind auf unserer Website nachhörbar. Probieren Sie’s, auch wenn Sie mit Volksmusik nicht viel am Hut haben. Sie werden staunen, wie vielfältig die Ausdrucksformen in den verschiedenen Regionen sind.
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich durch unsere recht reichhaltige Website (www.kunstkult.at) „surfen“. Und wenn’s Ihnen gefällt – was wir hoffen; wenn nicht, lassen Sie uns bitte wissen, was wir verbessern sollen – laden Sie Interessierte in Ihrem Umfeld ein, sich unter Interesse? für die Zusendung unserer POSITIONEN einzutragen.
Das Erwachen der Natur eröffnet auch eine spezielle künstlerisch-kulturelle Saison. Nur zu!
Peter Schneyder
Liebe KuK-MacherInnen,
Eure WebSite(n werden immer noch besser. Wir ziehen mit: Jetzt, lieber PS, ist auch die KUKw3 e.V. -WebSite so gut wie fertig.Ganz anders, aber auch toll.
Wird für KUKw3 e.V. -Mitglieder bis Juni freigeschaltet. Ich bitte dann auch um heftige Kommunikation. KUK heißt (auch) Kuratorium Universelle Kompetenz – und da bin ich schon bei meinem Kommentar. Es haben sich über die sozialwissenschaftlichen Fakultäten (vorwiegend in den USA) unter dem Anspruch des Fortschritts(?) und mit massiver Hilfe der Multimedien aller Art Bewegungen zur totalen Beschränkung der personalen (kein SchreibFehler!) Freiheit etabliert. In Deutschland dominieren sie bereits die Regierung. Hier geht es nicht um Kunst, sondern um nicht weniger als – anders kann ich es nicht formulieren – um …Alles! Das ist der gewaltige Rückschritt in die Voraufklärung, also in die Epoche als aufmüpfigen Kinder der reichen Athener, die irgendwann einmal „Philosophen“ genannt wurden, allerdings ohne auch nur annähernd genau zu definieren, was denn die „Liebe“ und die „Weisheit“ sind. Egal, nunmehr ist die Meinungsfreiheit massiv bedroht. „Auch die Allergrößten Elche…“
Das „StaatsGeld“, also das, was wir LebeWesen vom Typ „Mensch“ erwirtschaften und der Gemeinschaft, der wir angehören wollen (oder müssen), abliefern, wird nur an diejenigen ausbezahlt, die der jeweils akzeptierten Community angehören – oder zumindest so tun.
Ich befreie mein Denken und formuliere neu: Die Kunst ist nur so lange frei, solange sie nicht ihre Fertigkeit – durch Gestaltung (Anpassung) oder Beteuerung (Meinung) – verkauft. Das ist nicht neu, aber das akzeptiere ich nicht als Einwand, denn Neues unter der Sonne gibt es bekanntlich ohnedies nicht.
Ich glaube nicht anderen ohne nachvollziehbare Befunde und erwarte von der Wissenschaft schonungslose Bereitschaft zur Falsifikation ihrer Ergebnisse. Ergo habe ich für mich die „Philosophie des befreiten Denkens“ entfaltet. Das hilft mir, mit dem grassierenden, wenn auch verständlichen Eifer der Menschen, die mir mein „Philosophieren“ und damit mein Denken austreiben wollen, fertig zu werden.
Wie erbärmlich sind doch nur die LebeWesen vom Typ „Mensch“, die laut nach Freiheit der Kunst schreien – und eigentlich nur nach Anerkennung der eigenen Produkte rufen: ideell und materiell (damit es auch die Letzten verstehen verstehen: finanziell)
LGvGEO